Qualitätskontrolle
Die Einführung des ISO Qualitätsmanagementsystems und 50 Jahr der Produktionserfahrung von NIBE-BIAWAR haben zur Entwicklung eines komplexen und effektiven Qualitätskontrollsystems geführt, die es uns ermöglichen, in den gelieferten Produkten eine vollständige Wiederholbarkeit der Produktion zu erreichen und die strengen Qualitätsstandards der NIBE-Gruppe zu erfüllen.
Jedes von NIBE-BIAWAR hergestellte Gerät unterliegt der Kontrolle in allen Phasen des Produktionsprozesses. Dadurch können wir zufällige Unregelmäßigkeiten erkennen. Unsere Produkte zeichnen sich durch höchste Wiederholbarkeit und überdurchschnittliche Qualität aus, was die Meinungen der zufriedenen Kunden bestätigen. Die Hauptaufgabe der Qualitätskontrollabteilung besteht in der Wahrung des in uns von unseren Geschäftspartnern und Endkunden gesetzten Vertrauens. Wir glauben, dass unsere Mission darin besteht, unseren Kunden qualitativ hochwertige, sichere und umweltfreundliche Geräte zur Verfügung zu stellen.
Daher wird jede Serienproduktion einer Anlage einem Lebensdauertest unterzogen. Die Tests werden gemäß der Norm PN-EN 12897 durchgeführt, dank derer wir sicher sind, dass unsere Behälter bis zu 20.000 periodischen Füllung-Zyklen mit einem 1,5-fachen Druck über dem Nennbetriebsdruck des Behälters, oder 100.000 periodische Füllung-Zyklen mit einem 1,3-fachen Druck, der über dem Nennbetriebsdruck des Behälters widerstehen können.
Für unsere Produkte gelten alle verbindlichen Richtlinien, z.B. Richtlinie über elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) 2014/30/EU, Niederspannungsrichtlinie (LVD) 2014/35/EU, Druckgeräterichtlinie (DGRL) 2014/68/EU, Maschinenrichtlinie (MD) 2006/42/EU (Kessel), Richtlinie über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektround Elektronikgeräten (RoHS) 2011/65/EU, REACH-Verordnung 1907/2006/EG, Richtlinie über Elektro- und Elektronik Altgeräte (WEE) 2012/19/EU, Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG, Verordnung der Kommission (EU) Nr. 814/2013, Richtlinie über die Energieetikettierung 2010/30/EU, Verordnung der Kommission (EU) Nr. 812/2013 (Warmwasserspeicher und Heizgeräte) und Verordnung der Kommission ( EU) Nr. 2015/1187 (Kessel).
Entsprechend den obigen Ausführungen stellen wir für unsere Produkte KONFORMITÄTSERKLÄRUNGEN aus, in denen wir die Einhaltung der oben genannten Richtlinien erklären und an die Normen und technischen Spezifikationen, die bei der Konstruktion und Herstellung unserer hergestellten Waren angewandt wurden, erinnern.
Für alle Produkte, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen, verfügen wir über die entsprechenden Hygienezertifikate, die bestätigen, dass die Produkte den Hygieneanforderungen entsprechen.